Bebaute Liegenschaft des Anlagevermögens

Ein/e UnternehmerIn verfügt über eine bebaute Liegenschaft oder ein Eigentumsgeschäftslokal welches er/sie betrieblich nutzt und es stellt sich die Frage, ob dieses in das Betriebsvermögen eingebracht werden soll oder im Privatvermögen verbleiben soll. Nachstehende Aufstellung möge Ihnen die Entscheidung aus steuerlicher Sicht erleichtern:

Betriebsvermögen Privatvermögen
Abschreibung Abschreibung ohne Nachweis der Nutzungsdauer 2 %-3 %, je nach Zweck des Gebäudes Abschreibung ohne Nachweis der Nutzungsdauer 1,5 %
Außergewöhnliche Abschreibung möglich nicht möglich
Haftung Liegenschaft gehört zur Haftungsmasse Liegenschaft gehört nicht zur Haftungsmaße, wenn der Liegenschaftseigentümer nicht aufgrund vertraglicher oder gesellschaftsrechtlicher Vorschriften haftet (z.B. OHG Gesellschafter haftet mit seinem Privatvermögen)
Wertsteigerungen Wertsteigerungen werden bei der Veräußerung versteuert Wertsteigerungen nach Ablauf der Spekulationsfrist steuerfrei
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Werden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung des Grundstückes erzielt, unterliegen diese gegebenenfalls der gewerblichen Sozialversicherung, wenn der Betriebseigentümer keine Kapitalgesellschaft ist Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unterliegen nicht der gewerblichenSozialversicherung

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