Leasing oder Kauf

Die Entscheidung ob Leasing oder Kauf ist eine - von vielen Unternehmern oft verkannte - gravierende Entscheidung mit Auswirkungen, die in den diversen Angeboten der Leasinggesellschaften nicht oder zum Teil unverständlich erklärt werden.

Gewiss finden Sie im Rahmen des Internets auf diversen Homepages Entscheidungshilfen, die - finanzmathematisch - einen Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen Leasing - Kauf - Ratenkauf errechnen. Eine derartige Berechnung kann Ihnen meine Kanzlei jederzeit kurzfristig zur Verfügung stellen, jedoch ersetzt eine derartige Berechnung nicht eine umfassende Beratung bevor die Investitionsentscheidung bzw. Finanzierungsentscheidung getroffen wird.

Vielfach wird die Ansicht vertreten, dass bereits die Bezeichnung Leasingvertrag bewirkt, dass sowohl steuerrechtlich als auch handelsrechtlich die Leasingraten als Miete (im weitesten Sinne) angesehen und gewertet werden. Zahlreiche Diskussionen in den diversen Fachzeitschriften, aber auch höchstgerichtliche Entscheidungen zeigen, dass - bevor noch der finanzmathematische Wirtschaftlichkeitsvergleich angestellt wird - eine inhaltliche Prüfung des Leasingvertrages stattzufinden hat, ob es sich tatsächlich um einen - als Aufwand - verrechenbare Leasingrate handelt.

Steuerrechtlich sind die Leasingraten absetzbar, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

• beim Operating-Leasing immer (Leasinggeber trägt das wirtschaftliche Risiko)
• beim Finanzierungs-Leasing unter bestimmten Voraussetzungen.

Leasing stellt zweifelsohne eine Finanzierungsform dar, die mitunter dazu geeignet ist, die Eigenkapitalquote in der Bilanz zu verbessern, wenn die Leasingverpflichtung nicht gemäß handelsrechtlicher Vorschriften als Verbindlichkeit zu bilanzieren ist. Sofern das Unternehmen einen Anhangbericht erstellen muss (z.B. Kapitalgesellschaften), ist die Leasingverpflichtung für Sachanlagen im Anhangbericht auszuweisen.

Aus Gläubigerschutzüberlegungen ist der internationale Trend immer mehr dahingehend, dass Leasingverpflichtungen in der Bilanz als Verbindlichkeit auszuweisen sind (z.B. die IFRS oder die U.S.-GAAP).

Spezielle Vorsicht ist bei den oft angebotenen "sell and lease" back Varianten geboten, da sie in der Praxis dazuführen, dass die Leasingzahlungen nicht als Aufwand verrechnet werden können.

Beim Wirtschaftlichkeitsvergleich (ob Leasing oder Ratenkauf) sind auch folgende Faktoren zu berücksichtigen:

• Anzahlung/Kaution
• Wahlrecht zum Eigentumserwerb
• Restwert
• Zahlungsweise (monatlich, quartalsweise, jährlich)
• Möglicher vorzeitiger Vertragsausstieg
• Versicherungspflicht, Versicherungsprämien
• Leasingvertragsgebühren
• Art der Gewinnermittlung (Einnahmen-Ausgabenrechnung/Bilanzierung)
• Steuerliche Situation des Unternehmens (Verlustvorträge)
• Bilanzpolitik (Eigenkapitalausstattung) - BASEL II
• Verwendungsdauer/Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes
• Erhöhung der Produktivität/des Ertrages durch die Investition
• Zeitwert der Investition am Ende der Leasingdauer
• Vertragskosten und Vertragsgebühren
• Übertragbarkeit des Leasingvertrages im Falle der Unternehmensveräußerung möglich - welche Gebühren fallen damit an

Tipp  Tipp
Wie Sie der obigen Ausführung entnehmen, ist die Frage "Was ist günstiger Leasing - Kauf - Kreditfinanzierung" nicht nur ein finanzmathematisches Rechenbeispiel, sondern bedarf einer individuellen Beratung, die durch eine mathematische Formelangabe bzw. auf einer Homepage eingebaute Rechenfunktion nicht ersetzt werden kann.

Diese Information ist urheberrechtlich geschützt. Weitergabe, Vervielfältigung, Druck auch auszugsweise nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung der Herausgeber, unter Angabe der Quelle, gestattet. Diese Informationen geben Ihnen nur einen allgemeinen Überblick über die behandelten Themenbereiche. Bitte holen Sie unbedingt fachlichen Rat bei unseren SachbearbeiterInnen ein.

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