Einzelunternehmen |
Inhaber oder gewerberechtlichter Geschäftsführer
(gewerberechtlicher Geschäftsführer kann jeder Arbeitnehmer mit einer Mindestarbeitszeit von 20 Stunden pro Woche sein) |
Stille Gesellschaft |
Gewerbeberechtigung hat nur der Geschäftsinhaber |
OG/KG |
Gewerberechtlicher Geschäftsführer erforderlich, dies kann jeder geschäftsführende persönlich haftende Gesellschafter sein oder ein voll sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer mit einer Mindestarbeitszeit von 20 Wochenstunden |
GmbH |
Gewerberechtlicher Geschäftsführer kann entweder der handelsrechtliche Geschäftsführer - soferne er über die Gewerbeberechtigung verfügt - oder jeder voll versicherungspflichtige Arbeitnehmer mit einer Mindestarbeitszeit von 20 Wochenstunden sein |
GmbH & Co KG |
Gewerberechtlicher Geschäftsführer kann entweder der handelsrechtliche Geschäftsführer der Komplementär-GesmbH oder ein voll sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer der GmbH mit einer Mindestarbeitszeit von 20 Wochenstunden sein |