Wirtschaftsprüfung

Leistungsumfang:

Um den hohen Qualitätsanforderungen im Bereiche der Abschlussprüfung zu
entsprechen und um eine laufende Verbesserung der internen Qualitätssicherung zu gewährleisten ist meine Kanzlei gemäß den Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungs-
gesetz (A-QSG) zertifiziert worden. Die Bescheinigung gemäß §§ 14 und 15 A-QSG,
dass meine Kanzlei an der gesetzlich vorgeschriebenen externen Qualitätsprüfung erfolgreich teilgenommen hat, wurde mit Bescheid vom 17.1.2011 zur Reg Nr. QKB0702231 erteilt und ist entsprechend der Bestimmung des § 15 (2) in Verbindung
mit § 14 (1) A-QSG bis 17.1.2017 befristet. Gemäß dem uneingeschränkten Prüfungsurteil des Qualitätsprüfers wurden die Qualitätssicherungsmaßnahmen in meinem Kanzleibetrieb bestätigt. Durch ständige Fortbildung aller MitarbeiterInnen
wird Ihnen gewährleistet, dass alle Wirtschaftsprüfungsleistungen auf gleichbleibend hohem Niveau erbracht werden.

Als beeideter Wirtschaftsprüfer bin ich berechtigt folgende Prüfungen durchzuführen:

• Prüfung des Jahresabschlusses
• Durchführung von Gründungsprüfungen
• Gebarungsprüfungen
• Fonds- und Stiftungsprüfungen
• Vereinsprüfungen (Spendengütesiegel)

Gerade die Wirtschaftsprüfung wird von vielen Untenehmen als lästige und kostenintensive Tätigkeit empfunden, die für das Unternehmen ohne Nutzen ist.

Meine Qualitätsauffassung von dieser Tätigkeit ist jedoch, Ihnen (sei es als Anteilseigentümer, Shareholder, Geldgeber, Unternehmer) Nutzen zu bringen. Daher bemühen wir uns im Rahmen der Wirtschaftsprüfung nicht nur zu überprüfen, ob die gesetzlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Erstellung des Jahresabschlusses eingehalten werden, sondern auch Schwachstellen in Form von Managementlettern aufzuzeigen. Durch den Betriebsalltag entstehen Betriebsabläufe, die zwar rechtlich richtig sind, die jedoch vereinfacht, präziser oder wirtschaftlicher gestaltet werden können. Aufgrund der Tätigkeit für viele Unternehmen aber auch der ständigen Fort-
und Weiterbildung auf diesem Gebiete verfügen wir nicht nur über die theoretischen Kenntnisse sondern auch über die praktische Erfahrung die wir in Form der Beratung anlässlich der Wirtschaftprüfung Ihnen zur Verfügung stellen, da für uns

Wirtschaftsprüfung mehr als
das Schreiben eines Wirtschaftsprüfungsberichtes ist.


Unser Standard-Leistungsangebot im Bereiche der Wirtschaftsprüfung umfasst daher:

• Überprüfung des internen Kontrollsystems
• Umfangreiche betriebswirtschaftliche Auswertungen, Durchführung der Wirtschaftsprüfung mit modernsten EDV-Programmen die eine objektive Prüfungsabwicklung gewährleisten unter Einhaltung der Qualitätsgrundsätze des Institutes Österreichischer Wirtschaftsprüfer sowie des Bundesgesetzes über die Qualitätssicherung bei Abschlussprüfungen
• Umfangreiche betriebswirtschaftliche Auswertung der Jahresabschlussdaten
• Kennzifferberechnung und Kennziffernanalyse
• Dokumentation der rechtlichen Verhältnisse
• Im Rahmen eines Managementletters informieren wir Sie über eventuelle Schwachstellen Ihres Unternehmens, wobei Sie bei der Auftragserteilung die Adressaten des Managementletters bekannt geben
• Ausarbeitung von Verbesserungsvorschlägen für das betriebliche Rechnungswesen

In der Praxis hat es sich gezeigt, dass es für das Untenehmen zweckmäßig ist, wenn
die Wirtschaftsprüfung nicht unter Zeitdruck anlässlich des Jahresabschlusses erfolgt, sondern im Rahmen von Quartals- oder Halbjahresprüfungen schwerpunktmäßige Prüfungsfelder festgelegt werden. Dies hat vor allem den Vorteil, dass wir uns ohne Termindruck mit Problemfeldern auseinandersetzen können und so gemeinsam Strategien zur Fehlervermeidung gemeinsam mit der Unternehmensleitung erarbeiten können.

Als eingetragener und geprüfter Peer Reviewer bin ich berechtigt, andere Wirtschaftsprüfer auf die Einhaltung der Qualitätsvorschriften bei der Durchführung
von Abschlussprüfungen des Institutes für Wirtschaftsprüfer zu überprüfen; somit profitieren Sie nicht nur von der Erfahrung meiner Kanzlei auf diesen Tätigkeitsgebiet, sondern auch von der Kenntnis der Qualitätsvorschriften für die Durchführung von Wirtschaftsprüfungen.

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