Lohnverrechnung
Leistungsumfang:

• Abrechnung sämtlicher Dienstnehmer (inklusive geringfügig Beschäftigter, Geschäftsführer und freier Dienstnehmer, soferne diese über die Lohnverrechnung abzurechnen sind)
• Berechnung sämtlicher Lohnabgaben
• Ausdruck der monatlichen Gehaltsabrechnung (Lohnzettel)
• Ausdruck des Dienstzettels
• Urlaubskarteiverwaltung
• Erstellung eines Buchungsbeleges
• Auswertung der Personalkosten nach Kostenstellen, Filialen oder Projekten (ohne Mehrkosten)
• Erfüllung sämtlicher Meldevorschriften gegenüber den Abgabenbehörden (Finanzamt, Sozialversicherung, Stadtkasse)
• Übersendung der jährlichen Lohnzettel an das Finanzamt

Die Kosten dieser Leistungen werden seitens meiner Kanzlei pauschal pro Dienstnehmer monatlich in Rechnung gestellt. Mit diesem Pauschalhonorar sind sämtliche telefonische Anfragen hinsichtlich der Lohnverrechnung (z.B. arbeitsrechtliche Anfragen soferne sie nicht in den Tätigkeitsbereich eines Rechtsanwaltes fallen, Rückrechnung von Bezügen anlässlich eines Einstellungsgespräches hinsichtlich der Gesamtjahreslohnkosten udglm.) abgegolten.

Outsourcing oder selbstständige Führung der Lohnverrechnung?

Tipp  Tipp
Wie im Bereich der Buchhaltung stellt sich auch im Bereiche der Lohnverrechnung die Frage, ob Outsourcing der Lohnverrechnung wirtschaftlich zweckmäßig ist. Wie kein anderer Bereich der Unternehmensführung ist die Lohnverrechnung einem ständigen Wandel unterworfen. Auf dem Gebiete des Arbeitsrechtes, Sozialversicherungsrechtes und des Abgabenrechtes finden nahezu monatlich Änderungen statt, die sowohl hohe Ansprüche auf die Personen, die mit der Lohnverrechnung befasst sind, stellen, wie aber auch ein ständiges Update der EDV-Software erfordern. Aus diesem Grunde wird dieser Leistungserbringung seitens meiner Kanzlei verstärktes Augenmerk gewidmet (als Laienrichter beim Sozialgericht Wien wird mir gerade die Problematik des Personalwesens ständig vor Augen geführt) und verfügen alle Mitarbeiterinnen meiner Kanzlei über Lohnverrechnungskenntnisse die durch laufende Schulungen upgedatet werden, um so dem hohen Qualitätsanspruch meiner Klienten gerecht zu werden. Die Ergebnisse von Beitrags- und Finanzamtsprüfungen bestätigen mir immer wieder, dass der eingeschlagene Weg, dieser Leistungsgruppe verstärktes Augenmerk zu widmen, richtig ist.

Für Ihre Überlegungen mögen Ihnen folgende Kostenfaktoren hilfreich sein:

• Personalkosten des/der DienstnehmerIn
• Laufende arbeitsrechtliche, abgabenrechtliche und beitragsrechtliche Schulung
• Gewährleistung des entsprechenden Ausbildungsniveaus der/des DienstnehmerIn
• Software-Update
• Hardware-Kosten
• Ausbildungskosten
• Kosten der Datensicherung

Sie beschäftigen Ihre(n) DienstnehmerInnen 12 Monate, ihre(n) DienstnehmerIn hat jedoch mindestens 1 Monat Urlaubsanspruch und steht ihnen lediglich 11 Monate zur Verfügung, die Lohnverrechnungsleistung muss 12 Monate gewährleistet sein (was geschieht wenn während des Urlaubes des/der LohnverrecherIn ein Dienstnehmer austritt?).

Unterstellen wir, dass ein(e) (Teilzeit-) LohnverrecherIn monatlich € 400,00 netto verdient. Dies ergibt jährliche Gehaltskosten in Höhe von rd. € 8.940,00. Dies bedeutet, dass sich monatliche Kosten von rd. € 745,00 ergeben. Bei der Beurteilung dieser Kosten ist zu berücksichtigen, dass der/die LohnverrechnerIn aufgrund von gesetzlichen Urlaubsansprüchen maximal 11 Monate zur Dienstleistung zur Verfügung steht, somit ergeben sich monatliche Kosten in Höhe von rd. € 815,00.

Tipp  Tipp
Für diesen Preis bietet Ihnen meine Kanzlei neben der kostenlosen telefonischen Anfrage-Beantwortung auf dem Gebiete der Lohnverrechnung:

• Die Abrechnung von fast 39 Dienstnehmern monatlich
• Unentgeltliche arbeitsrechtliche Beratung
• Unentgeltliche Beantwortung Ihrer telefonischen Anfragen (siehe oben)
• Keine Leistungsunterbrechung im Falle von Dienstverhinderung durch Urlaub, Krankenstand, Pflegeurlaub udglm.
• Durch die ständige Fortbildung unserer Mitarbeiterinnen auf diesem Gebiete ist gewährleistet, dass diese über sämtliche Vorschriften am aktuellen Stand informiert sind
• Keine Nachbesetzungsprobleme im Falle des Ausscheidens des/der LohnverrecherIn
• Wir bieten Ihnen kostenlose Datensicherung
• Fehlleistungen sind versicherungsmäßig gedeckt

Auf dem Gebiet der Lohnverrechnung bietet Ihnen meine Kanzlei nicht nur eine optimale zeitgemäße Beratung sondern auch übersichtliche EDV-Auswertungen.

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