Leistungsumfang:
• Kreditorenbuchhaltung inklusive OP-Auswertung
• Hauptbuchführung
• EA-Rechnung, Unterstützung bei der Erstellung des Jahres- bzw. Mehrjahresbudgets
• Durchführung des Zahlungsverkehrs
• Erstellung individueller Auswertungen für Ihr Managementinformationssystem (MiS)
• Kontierung der Belege
• EDV-mäßige Erfassung der Belege
• Erfüllung sämtlicher Aufzeichnungspflichten im Zusammenhang
mit der Buchhaltung (mit Ausnahme des Kassabuches)
• Kassabuchkontrollrechnung
• Berechnung der monatlichen Umsatzsteuer
• Auswertung der monatlichen Buchhaltung (inklusive des Soll/Ist-Vergleiches)
gemäß der von Ihnen gewünschten monatlichen "grafischen" Darstellung
ausgewählter Position
• monatliche Gewinn- und Verlustrechnung
• Ausdruck der OP-Liste
• Speziell für Gastronomiebetriebe: Rohaufschlagsnachkalkulation
• Soll/Ist Vergleiche
• Auswertung nach Kostenstellen (ohne Mehrkosten)
• Auswertung nach Filialen (ohne Mehrkosten)
• Auswertung nach Projekten
• Ausdruck von Mahnungen gemäß dem von Ihnen gewünschten Mahntext
Die Kosten für diese Leistungen werden pauschal pro Journalzeile berechnet.
Mit diesem Honorar sind sämtliche telefonischen Anfragen hinsichtlich der Buchhaltung und des Steuerrechtes abgegolten.
Wir bieten Ihnen folgende kostengünstige Leistungspakete an:
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Leistungspaket 1: |
Dies umfasst die gesamte Buchhaltung (d.h. das Kontieren, Erfassen und die EDV-mäßige Auswertung Ihrer Belege).
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Leistungspaket 2: |
Sie kontieren die Belege selbst, wir überprüfen die von Ihnen getätigten Kontierungen, erfassen und
verarbeiten die von Ihnen vorkontierten Belege und
führen die entsprechenden Abstimmungsbuchungen (z.B. Finanzamtkonten, Lohnverrechnung udglm.) durch. |
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Leistungspaket 3: |
Sie kontieren die Belege selbst und senden uns das Datenmaterial in Form einer ASCII-Datei über Datenleitung.
Soferne es von Ihnen gewünscht wird,
führen wir die entsprechenden monatlichen Abschlussbuchungen vor Rücksendung der Auswertung durch. |
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Outsourcing oder selbstständige Führung der Buchhaltung?
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Tipp |
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Es wird oft die Frage gestellt, ob es wirtschaftlich günstiger ist,
die Buchhaltung im Rahmen eines Outsourcing durchzuführen oder eine(n) BuchhalterIn einzustellen.
Diese Frage ist sehr leicht zu beantworten: |
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Unterstellen wir, dass ein(e) (Teilzeit-)BuchhalterIn monatlich € 800,00 netto verdient.
Dies ergibt jährliche Gehaltskosten in Höhe von € 19.000,00 inklusive Nebenkosten.
Dies bedeutet, dass sich monatliche Kosten von rd. € 1.590,00 ergeben.
Bei der Beurteilung dieser Kosten ist zu berücksichtigen, dass der/die BuchhalterIn aufgrund von gesetzlichen Urlaubsansprüchen
maximal 11 Monate zur Dienstleistung zur Verfügung steht, somit ergeben sich monatliche Kosten in Höhe von rd. € 1.730,00.
Diese Kosten beinhalten jedoch nicht:
• EDV-Hardware Anschaffungskosten
• EDV-Software Anschaffungskosten
• Software Update-Kosten
• Fortbildungskosten der/des DienstnehmerIn
• Kosten der Datensicherung
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Tipp |
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Für diesen Preis bietet Ihnen meine Kanzlei,
neben der kostenlosen telefonischen Anfrage-Beantwortung auf dem Gebiete des Steuerrechtes: |
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• Die Kontierung von mehr als 800 Journalzeilen
• Die garantierte Qualität aufgrund ständiger Fortbildung der Mitarbeiterinnen
• Die Leistungserbringung über ein gesamtes Jahr
(keine Probleme mit Urlauben, Dienstfreistellungen, Krankenständen)
• Keine Personalprobleme mit der Buchhaltung im Falle von Dienstaustritten
• Kontinuität in der Leistungserbringung (nicht ein(e) einzelne(r) DienstnehmerIn
ist Ihr(e) BetreuerIn
sondern die Kanzlei ist für Ihre Betreuung zuständig)
• Wir bieten Ihnen kostenlose Datensicherung
• Fehlleistungen sind versicherungsmäßig gedeckt
Unsere übersichtlichen monatlichen Auswertungen bieten Ihnen ein qualitativ hochwertiges firmeninternes Berichtswesen.
Die Erfahrung zeigt uns, dass dieses Berichtswesen von allen Banken geschätzt und Anerkennung findet und die Kriterien
für BASEL II erfüllt. Auf dem Gebiet der Buchhaltung bietet Ihnen meine Kanzlei nicht nur eine optimale zeitgemäße Beratung
sondern auch übersichtliche EDV-Auswertungen.
Unser Bestreben ist es, Ihnen innerhalb kürzester Zeit (meist innerhalb von 2 bis 4 Tagen)
Ihre Buchhaltungsunterlagen samt den von uns angefertigten Auswertungen zu retournieren,
um Ihnen aktuelle Entscheidungsunterlagen für Ihr Unternehmen zu bieten. Die Aufbereitung Ihrer Buchhaltungsunterlagen
erfolgt nicht nur bloß nach steuerlichen Gesichtspunkten sondern auch, um Ihnen optimale Unterlagen für Ihre
Verhandlungen mit Banken aber auch Kunden und Lieferanten (beispielsweise im Bezug auf Zahlungsziele) zu ermöglichen.