Optimales steuerliches Vererben
Der Verfassungsgerichtshof hat im März 2007 die Besteuerung von Erwerben von Todeswegen aufgehoben.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Juli 2008 in Kraft. Es ist damit zu rechnen, dass auch die Schenkungssteuer aufgehoben wird.

Faktum ist jedoch, dass bis zum Jahre 2008 noch die Erbschaftsteuer Geltung hat. Gleiches gilt auch für die Schenkungssteuer. Sofern Sie bis zur Aufhebung der Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer durch den Gesetzgeber eine Schenkung beabsichtigen, unterliegt diese nach wie vor der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer. Wir beraten Sie gerne bezüglich der optimalen Gestaltung.
 
 
 
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