Egal ob Sie an den Ankauf eines Unternehmens denken, den Verkauf Ihres Unternehmens in Erwägung ziehen,
den Wert Ihres Unternehmens für die Aufnahme neuer Gesellschafter oder die Erschließung neuer Finanzierungsmöglichkeiten bestimmen möchten,
bewerten wir Ihr Unternehmen nach anerkannten Prinzipien der Betriebswirtschaftslehre.
Zur Vorlage bei Prozessen (als Privatgutachten), Verlassenschaftsverfahren aber auch bei außergerichtlichen Auseinandersetzungen
bieten wir Ihnen die Erstellung von Sachverständigengutachten im Bereich des Rechnungswesen.
Aufgrund der Befugnis als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger ist es uns möglich ein
Sachverständigengutachten hinsichtlich Ihres Unternehmens zu erstellen.
Selbstverständlich gilt dies nicht nur für ein Unternehmen als Ganzes, sondern auch für Unternehmensanteile, Teilbetriebe,
Gesellschaftsanteile udglm.
Im Falle von Betriebsunterbrechung infolge Krankheit, Betriebsstillstand, Teilbetriebsstillstand ermitteln wir als unabhängiger
allgemein gerichtlich zertifizierter Sachverständiger die Höhe des Gewinnentganges zur Vorlage bei Gerichten und Versicherungen.
Ebenso bieten wir Ihnen als Privatgutachter die Erstellung von Gutachten in Unterhaltsprozessen.