Honorare

Eine Vielzahl der regelmäßig anfallenden Tätigkeiten wird seitens meiner Kanzlei mit Fixsätzen je Einheit verrechnet, davon betroffen sind insbesondere

• Buchhaltungsleistungen
• Lohnverrechnungsleistungen
• Überprüfung der Buchungsmitteilungen
• Übersendung des Jahresabschlusses an das Firmenbuch
• Die aktuellen Honorarsätze

Die jeweils aktuellen Honorarsätze geben wir Ihnen im Rahmen des Erstgespräches gerne Bekannt.

Tipp  Tipp - Fixsätze
Aufgrund von Fixsätzen ist für Sie bei den häufigst anfallenden Tätigkeiten eine volle Kostentransparenz gegeben. Sie können jederzeit unsere Honorare überprüfen. Das Honorar für die zuvor angeführten Leistungen ist zeitunabhängig und gewährleistet Ihnen, dass die uns übertragenen Aufgaben kompetent und ohne Kostendruck erledigt werden können. Für einen "Außenstehenden" ist es oft schwer, den Zeitaufwand den eine versierte, geschulte und erfahrene Mitarbeiterin für Buchhaltung, Lohnverrechnung und ähnliche Leistungen aufwendet nachzuvollziehen. Aus diesem Grunde verrechnet meine Kanzlei für die häufigst anfallenden - oben angeführten - Tätigkeiten knapp kalkulierte Fixsätze

Stundensätze


Für alle übrigen Leistungen werden - nach Zeitanfall - folgende Stundensätze angewendet:

• BuchhalterinnenEUR 25,- bis EUR 75,-,
• BilanzbuchhalterinnenEUR 55,- bis EUR 140,-,
• LohnverrechnerinnenEUR 46,- bis EUR 75,-,
• Steuersachbearbeiterinnen EUR 85,- bis EUR 140,-,
• WirtschaftstreuhänderEUR 150,- bis EUR 250,-.

Das Honorar ist unabhängig vom Umsatz, der Bilanzsumme und dem Jahresergebnis (ausgenommen davon sind Tätigkeiten als gerichtlich beeideter und allgemein zertifizierter Sachverständiger).


Jungunternehmer auf die die Bestimmungen des NEUFÖG zutreffen,
erhalten spezielle Konditionen.

Im Rahmen des Erstgespräches informieren wir Sie auch gerne über die Möglichkeit des Abschlusses einer Pauschalhonorarvereinbarung.

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